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   BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04 - 8   

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https://dejure.org/2005,10810
BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04 - 8 (https://dejure.org/2005,10810)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2005 - 2 BJs 57/04 - 8 (https://dejure.org/2005,10810)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2005 - 2 BJs 57/04 - 8 (https://dejure.org/2005,10810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04
    Die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht für die gesetzliche Ermächtigung zur Überwachung von Wohnraum zum Zweck der Strafverfolgung aufgestellt hat (BVerfG NJW 2004, 999 = NStZ 2004, 270), führen - übertragen auf die landesgesetzliche Regelung zur präventiven Wohnraumüberwachung - nicht zur Unverwertbarkeit der Erkenntnisse.

    Das Bundesverfassungsgericht hat §§ 100 c ff. StPO aF zwar als teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30. Juni 2005 einen verfassungsgemäßen Rechtszustand herzustellen, jedoch die weitere Anwendung der beanstandeten Normen unter Berücksichtigung des Schutzes der Menschenwürde und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bis zu diesem Zeitpunkt erlaubt (BVerfG NStZ 2004, 270, 273).

  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84

    Betrug durch Abschluß mehrerer Unfallversicherungen; Begriff des Schadens

    Auszug aus BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04
    Mit Eingehung des Vertrages waren die Versicherungsgesellschaften geschädigt, weil sie dem Risiko ausgesetzt waren, innerhalb kurzer Zeit hohe Versicherungsleistungen auszahlen zu müssen, ohne dass dem eine adäquate Gegenleistung gegenüberstand (vgl. BGH StV 1985, 368).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Auszug aus BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04
    Der Senat muss nicht abschließend entscheiden, ob die genannten Anordnungsbeschlüsse durch die landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage in jeder Beziehung gedeckt waren, denn sie waren jedenfalls vertretbar (vgl. BGHSt 47, 362; BGHR POG-RhPf § 25 b Lausch-Eingriff 1).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04
    Die Vorschrift erlaubt die Datenerhebung nur zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und nicht zur "Vorsorge für die Verfolgung" (vgl. insoweit BVerfG, Urt. vom 27. Juli 2005 - 1 BvR 668/04 - zu § 33 a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 SOG Nds).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 05.04.1990 - 1 BGs 112/90

    Alles in allem strafbar oder: Die Vorverlagerung der Vorfeldstrafbarkeit

    Auszug aus BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04
    Allerdings hat der Senat in einer früheren Entscheidung (BGHR StGB § 129 a Abs. 3 Unterstützen 4) für eine vergleichbare Konstellation die Auffassung vertreten, bereits die Zusage einer Beschaffung von Waffen könne sich positiv auf das Bestehen und die Aktionsmöglichkeiten einer terroristischen Vereinigung auswirken und damit zu deren Unterstützung führen, auch wenn das Vorhaben später fehlgeschlagen ist.
  • BGH, 07.06.1995 - StB 16/95

    Landespolizeigesetz - Einsatz technischer Mittel - Verwertung von Beweisen -

    Auszug aus BGH, 08.09.2005 - 2 BJs 57/04
    Der Senat muss nicht abschließend entscheiden, ob die genannten Anordnungsbeschlüsse durch die landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage in jeder Beziehung gedeckt waren, denn sie waren jedenfalls vertretbar (vgl. BGHSt 47, 362; BGHR POG-RhPf § 25 b Lausch-Eingriff 1).
  • OLG München, 08.05.2007 - 6 St 1/07

    Verfassungsmäßiger Straftatbestand der Unterstützung ausländischer

    b) Der Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) hat sich in den veröffentlichten Beschlüssen vom 28.10.2004, 8.9.2005 und 21.12.2005 (NStZ-RR 2005, 73; 2006, 240; StraFo 2006, 377) mit § 129b StGB befasst und ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert.
  • BGH, 08.09.2005 - AK 8/05

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate -

    2 BJs 57/04 - 8 AK 8/05.
  • BGH, 08.09.2005 - AK 9/05

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    2 BJs 57/04 - 8 AK 9/05.
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